Zusätzliche Entlastungsleistungen

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Zusätzliche Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung haben Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro (also insgesamt 1500 Euro im Jahr). Dies gilt auch für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden angespart und können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden. Dieser dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und der ambulanten Pflege.

„Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Pflegeheim haben Anspruch auf einen zusätzlichen Entlastungsbetrag (..). Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehörige (…) . Er ist gedacht zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.“

Was bedeutet dies für Sie?

Wenn Sie als Pflegebedürftige(r) im Alltag durch gezielte Unterstützung im Haushalt, beim Einkauf oder bei der Begleitung im Alltag haben möchte, können hierfür sogenannte Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Dies hat den Effekt Ihre Selbstständigkeit unter Berücksichtigung Ihrer Ressourcen zielgerecht zu fördern.

Wir klären gerne für Sie den Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen und beraten Sie hierzu ausführlich. Rufen Sie uns an!

  • Unterstützung im Haushalt

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