Leistungen für Pflegebedürftige
Wer bekommt welchen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu erhalten oder zu erhöhen, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieser wird dann an den medizinischen Dienst
(MDK) weitergeleitet, der die Einstufung oder Höherstufung persönlich in Form eines Begutachtungstermins vornimmt.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz bei der Antragstellung sowie bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Von einer fairen Einstufung profitieren nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige erfahren eine wertvolle Entlastung.
Nehmen Sie für eine umfassende Pflegeberatung oder bei Fragen gerne jederzeit Kontakt zu uns auf!
Professionelle Unterstützung
Kostenfreie Beratung werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
Wir rufen Sie gerne zurück!
Der Pflegegrad ersetzt die Pflegestufe
Was ist eigentlich ein Pflegegrad?
Pflegegrad Einstufung durch Gutachter der Pflegekasse
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Pflegedienst Rückrufservice
Wer bekommt welchen Pflegegrad?
Pflegegrade berechnen – 6 Kriterien
Der Gutachter vom MD (früher MDK) oder von MEDICPROOF erfasst bei seinem Besuch alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit und richtet für einen ganzheitlichen Eindruck den Blick auf körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen.
Um den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit bestimmen zu können, orientiert er sich an 6 zentralen Kriterien. Diese wiederum werden unterschiedlich stark gewichtet.
Für die Berechnung des Pflegegrads werden im Rahmen der Begutachtung Punkte vergeben, die von der Bedarfshöhe und -häufigkeit abhängig sind.
Diese Punkte werden addiert: Je höher die Summe ist, desto höher ist der Unterstützungsbedarf des Antragstellers und desto höher der Pflegegrad.
Leistungen Pflegegrade: bei Krankheiten und Demenz
Ein Pflegegrad kann unter anderem bewilligt werden:
- bei Krebserkrankungen,
- bei Diabetes,
- Parkinson,
- für Dialyse-Patienten,
- nach einem Oberschenkelhalsbruch,
- bei psychischen Erkrankungen
- bei Multipler Sklerose
0211-158 80 888
Kostenfreie Beratung
Pflegegrad Höherstufung
Den Pflegegrad erhöhen – Wie geht das?
Bei fortschreitender Krankheit oder einer Verschlechterung des körperlichen oder geistigen Zustands des Pflegebedürftigen kann es sein, dass der bewilligte Pflegegrad nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Reduziert sich die noch vorhandene Selbstständigkeit weiter, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.
Als Ihre Begleitung im Pflege-Alltag unterstützen wir Sie auch bei einem Höherstufungsantrag sehr gerne!
In der Regel genügt es, einen formlosen Zweizeiler mit der Bitte um Höherstufung an Ihre Pflegekasse zu senden.
Daraufhin erhalten Sie ein entsprechendes Formular und ggf. einen Termin für eine erneute Begutachtung.
Beziehen Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld, haben Sie bei ambulanter Pflege laut § 37.3 SGB XI jedes Jahr das Recht auf einen kostenlosen Beratungsbesuch.
Als Ihr Pflegeberater beurteilen wir dabei die aktuelle Pflegesituation und lassen eventuell sinnvolle Empfehlungen in unseren Bericht einfließen. Insbesondere bei einer eventuellen Höherstufung sind diese Argumente für Sie als Angehörige sehr hilfreich.
Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen – mit unserer Unterstützung