Die Pflegegrade

Pflegegrade 1,2,3,4 & 5

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Leistungen für Pflegebedürftige

Wer bekommt welchen Pflegegrad?

Die fünf Pflegegrade bemessen sich am Grad der Selbstständigkeit. Die Bewilligung eines bestimmten Pflegegrads entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe die Pflegekasse Versicherte mit Geld- und Sachleistungen unterstützt.

Um einen Pflegegrad zu erhalten oder zu erhöhen, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieser wird dann an den medizinischen Dienst
(MDK) weitergeleitet, der die Einstufung oder Höherstufung persönlich in Form eines Begutachtungstermins vornimmt.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz bei der Antragstellung sowie bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Von einer fairen Einstufung profitieren nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige erfahren eine wertvolle Entlastung.

Nehmen Sie für eine umfassende Pflegeberatung oder bei Fragen gerne jederzeit Kontakt zu uns auf!

Professionelle Unterstützung

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Inhalt

Wir rufen Sie gerne zurück!

    Der Pflegegrad ersetzt die Pflegestufe

    Was ist eigentlich ein Pflegegrad?

    Die fünf Pflegegrade ersetzen seit 2017 die bis dahin existierenden drei Pflegestufen. Möchte man den Pflegegrad berechnen, muss man die Schwere der Beeinträchtigung durch Krankheit oder körperliche bzw. geistige Einschränkungen betrachten. Dies geschieht im Rahmen einer Pflegebegutachtung.

    Pflegegrad entscheidet über Höhe der Leistungen

    Die Pflegegrade 1 bis 5 auf einem Blick:

    Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Pflegeleistungen, die Sie erhalten können:

    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Erst ab Pflegegrad zwei kommen Ansprüche für Pflegegeld und Pflegesachleistungen hinzu.

    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei weisen einen Hilfebedarf im Alltag vor und benötigen somit Unterstützung. Daher stellt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen monatlich 724 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 316 Euro monatlich, wenn die Pflege von einer Pflegeperson (Angehörige, Bekannten) übernommen wird. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Was dies bedeutet, erklären wir Ihnen gerne persönlich.
    Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Einstufung in den Pflegegrad drei heißt, dass der Pflegebedürftige durch starke körperliche oder kognitive Einschränkungen auf Hilfe angewiesen ist.

    Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1363 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 545 Euro monatlich, wenn die Pflege von einer Pflegeperson (Angehörige, Bekannten) übernommen wird. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Was dies bedeutet, erklären wir Ihnen gerne persönlich.

    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hierbei ist der Pflegebedürftige extrem auf Hilfestellungen im Alltag oder medizinische Gesundheitserhaltung angewiesen. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1693 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 728 Euro monatlich, wenn die Pflege von einer Pflegeperson (Angehörige, Bekannten) übernommen wird. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Was dies bedeutet, erklären wir Ihnen gerne persönlich.

    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Pflegegrad 5, auch als Härtefall bezeichnet, heißt, dass der Pflegebedarf des Pflegebedürftigen einen erhöhten Aufwand vorweist, um fachgerecht versorgt zu werden.

    Pflegebedürftige benötigen qualifizierte Pflege und eine intensive Betreuung.

    Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 2095 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 901 Euro monatlich, wenn die Pflege von einer Pflegeperson (Angehörige, Bekannten) übernommen wird. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Was dies bedeutet, erklären wir Ihnen gerne persönlich.

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    Pflegegrad Einstufung durch Gutachter der Pflegekasse

    Stellen Sie zum ersten Mal bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad, muss eine Begutachtung erfolgen. Bei gesetzlich Versicherten kommt dafür ein Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause. Bei Privatversicherten macht sich ein Mitarbeiter der MEDICPROOF GmbH ein persönliches Bild von der noch vorhandenen Selbstständigkeit. Auf Basis der Beobachtung und Befragung des jeweiligen Gutachters gibt dieser eine Empfehlung für einen bestimmten Pflegegrad an die Pflegekasse ab. Diese entscheidet dann über die eventuelle Genehmigung des Pflegegrads und die damit verbundenen Pflegegrad Leistungen.
    Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Begutachtung erhöht Ihre Chancen auf eine faire Pflegegradermittlung. Daher sollten Sie am besten den tatsächlichen täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand in einem Pflegetagebuch dokumentieren. So können Sie gegenüber dem Gutachter Ihren Pflegebedarf fundiert begründen.

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      Wer bekommt welchen Pflegegrad?

      Pflegegrade berechnen – 6 Kriterien

      Der Gutachter vom MD (früher MDK) oder von MEDICPROOF erfasst bei seinem Besuch alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit und richtet für einen ganzheitlichen Eindruck den Blick auf körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen.
      Um den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit bestimmen zu können, orientiert er sich an 6 zentralen Kriterien. Diese wiederum werden unterschiedlich stark gewichtet.

      Wie kann der Begutachtete seine Körperhaltung verändern und inwieweit kann er sich selbstständig (fort-)bewegen?
      Wie gut steht es im Alltag um die örtliche und zeitliche Orientierung des Begutachteten? Ist er in der Lage, seine Bedürfnisse mitzuteilen, Gespräche zu führen und selbstständige Entscheidungen zu treffen?
      Legt der Antragsteller psychische Probleme an den Tag und benötigt er Hilfe aufgrund von ängstlichem oder aggressivem Verhalten?
      Inwieweit ist der Antragsteller in der Lage, sich selbst um seine tägliche Körperhygiene zu kümmern?
      Wie viel Hilfe benötigt der Begutachtete rund um Krankheit oder Behandlungen wie Verbandswechsel?
      Wie eigenständig kann der Antragsteller seine täglichen Abläufe planen und durchführen? Kann er selbstständig Kontakte pflegen?

      Für die Berechnung des Pflegegrads werden im Rahmen der Begutachtung Punkte vergeben, die von der Bedarfshöhe und -häufigkeit abhängig sind.

      Diese Punkte werden addiert: Je höher die Summe ist, desto höher ist der Unterstützungsbedarf des Antragstellers und desto höher der Pflegegrad.

      Leistungen Pflegegrade: bei Krankheiten und Demenz

      Pflegegrade werden häufig von Senioren beantragt: Mit höherem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungen und körperliche Einschränkungen einfach zu. Grundsätzlich kommt es bei der Bewilligung eines Pflegegrads nicht nur auf das Alter, sondern auf die Schwere der Einschränkung an.

      Ein Pflegegrad kann unter anderem bewilligt werden:

      • bei Krebserkrankungen,
      • bei Diabetes,
      • Parkinson,
      • für Dialyse-Patienten,
      • nach einem Oberschenkelhalsbruch,
      • bei psychischen Erkrankungen
      • bei Multipler Sklerose
      Seit der Pflegereform 2017 steht auch Betroffenen von Demenz ein Pflegegrad zu – natürlich abhängig von den jeweiligen Defiziten im kognitiven und sozialen Bereich.

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      Pflegegrad Höherstufung

      Den Pflegegrad erhöhen – Wie geht das?

      Bei fortschreitender Krankheit oder einer Verschlechterung des körperlichen oder geistigen Zustands des Pflegebedürftigen kann es sein, dass der bewilligte Pflegegrad nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

      Reduziert sich die noch vorhandene Selbstständigkeit weiter, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.

      Als Ihre Begleitung im Pflege-Alltag unterstützen wir Sie auch bei einem Höherstufungsantrag sehr gerne!

      In der Regel genügt es, einen formlosen Zweizeiler mit der Bitte um Höherstufung an Ihre Pflegekasse zu senden.

      Daraufhin erhalten Sie ein entsprechendes Formular und ggf. einen Termin für eine erneute Begutachtung.

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      Beziehen Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld, haben Sie bei ambulanter Pflege laut § 37.3 SGB XI jedes Jahr das Recht auf einen kostenlosen Beratungsbesuch.

      Als Ihr Pflegeberater beurteilen wir dabei die aktuelle Pflegesituation und lassen eventuell sinnvolle Empfehlungen in unseren Bericht einfließen. Insbesondere bei einer eventuellen Höherstufung sind diese Argumente für Sie als Angehörige sehr hilfreich.

      Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen – mit unserer Unterstützung

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      Haben Sie noch Fragen rund um das Thema „Pflegegrade“? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Vorbereitung der MDK-Begutachtung? Wir sind gerne für Sie da!

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