Verhinderungspflege
Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen gepflegt und betreut werden, haben einmal jährlich Anspruch auf Verhinderungspflege.
Sollten Pflegepersonen aufgrund von geplantem Erholungsurlaub, Freizeit oder anderen Gründe verhindert sein, werden diese durch eine Vertretung von uns ersetzt.
Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen. Wir klären den Anspruch auf Verhinderungspflege und ermutigen die pflegenden Angehörigen dazu, dieses Angebot wahrzunehmen.
Kurzfristige Unterstützung
Geplante und kontinuierliche Hilfe
„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr…“
Das Budget der Verhinderungspflege beträgt einmal jährlich 1612 Euro, welches auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann.
Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.